Unsere Leistungsbereiche im Überblick

 

AGU deckt mit dem entsprechenden Wissen ein breites Spektrum an Tätigkeitsbereichen des Sicherheitsingenieurwesens ab. Mit unserem technischen und wirtschaftlichen Know-how erstellen wir Ihnen dabei ein individuell abgestimmtes Konzept für Ihr Unternehmen. Ständige Fort- und Weiterbildung sind ein Garant für rechtssichere Beratung.

 

Auch wir können nicht alles wissen, darum steht uns ein breites Kompetenznetzwerk zur Verfügung.

 

Wir beraten Sie:

 

  • bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen /Arbeitsstätten und Betriebsanlagen,
  • bei der Auswahl, Beschaffung und Erprobung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen,
  • bei der Duchführung von Gefährdungsanalysen,
  • bei der Erstellung von Dokumentationen zur Verantwortung des Unternehmers,
  • bei der Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung,
  • bei der Vermittlung Arbeitsmedizin (falls nicht vorhanden).

Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung.

 

  • von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren,
  • Ihrer Bildschirmarbeitsplätze,
  • der Ergonomie Ihrer Büroarbeitsplätze.

Wir bieten Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter:

(Als Beispiel wären hier zu nennen SCP/SCC Schulungen)

 

  • von Führungskräften,
  • von Sicherheitsbeauftragten,
  • von Mitarbeitern,
  • von Auszubildenden.

Wir beraten Sie bei der Planung Ihrer Arbeitsplatzbeleuchtung. Die Qualität der Beleuchtung hat einen nicht unerheblichen Anteil am Leistungsvermögen Ihrer Mitarbeiter.

 

 

1. Betriebsanweisungen

Der Unternehmer hat die Verpflichtung Betriebsanweisungen zu erstellen und zwar immer dann, wenn eine Gefährdung für die Mitarbeiter vorliegt, die durch die geforderte Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurde.

(Quellen: § 9 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Betriebssicherheitsverordnung, in § 14 Gefahrstoffverordnung usw.)

 

Betriebsanweisungen sind schriftlich, in verständlicher Form und Sprache (ausländische Mitarbeiter) zu verfassen. Die Betriebsanweisung muss dem Mitarbeiter bekannt gemacht werden. Vom Vorgesetzten ist zu kontrollieren, ob sie eingehalten wird.

 

Wir beraten Sie bei der Erstellung der entsprechenden Betriebsanweisungen.


2. Brandschutz

Betreuung:

 

  • wir beraten Sie bei den zu planenden oder bestehenden Objekten,
  • wir führen gemeinsam mit Ihnen Arbeitsplatzbegehungen durch,
  • wir prüfen für Sie alle Flucht- und Rettungswege sowie die dazugehörigen Pläne, Treppenhäuser, Brandabschottungen / Brandabschnitte,
  • wir organisieren für Sie die Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöschern.

Schulungen und Unterweisungen als Inhouse-Schulung:

 

  • wir unterweisen Ihre Führungskräfte, Mitarbeiter, Auszubildenden oder Sicherheitsbeauftragten,
  • wir schulen Brandschutzhelfer und organisieren Brandschutztrainings,
  • wir schulen Ihre Mitarbeiter für den Einsatz am Feuerlöscher.

 

Planunterlagen:

 

  • wir erstellen die Flucht- und Rettungspläne,
  • Alarm- und Feuerwehrpläne.

Wir beraten Sie gerne, nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

 

3. Gefährdungsbeurteilungen

Seit 1996 besteht für den Unternehmer und seine Führungskräfte die Verpflichtung, vor allem aus dem Arbeitsschutzgesetz, alle Gefährdungen, die an den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter entstehen können, zu ermitteln, zu beurteilen und auch zu beseitigen.

Mit der Gefährdungsbeurteilung werden Sie präventiv - also vorbeugend - tätig. Sie können Gefährdungen gezielt minimieren und rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen. Damit werden Sie tätig, bevor ein Unfall oder eine Erkrankung Ausfallzeiten und damit Kosten verursacht.

Die Gefährdungsbeurteilung kann dazu beitragen die Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und auch das Arbeitsklima des Betriebes durch verantwortungsbewusstes Handeln der Führungskräfte im Sinne der Mitarbeiter zu verbessern. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein probates Mittel, um sichere und gesundheitsgerechtere Arbeitsplätze zu gestalten.

Inhalt der Gefährdungsbeurteilung ist die Gefährdungsanalyse, hier werden die vorhandenen Gefahren bei allen Arbeitsstellen oder Tätigkeiten der Mitarbeiter einer Analyse unterzogen und entsprechend beurteilt. Ergeben sich hieraus Gefahren für die Beschäftigten, werden diese nach einer gesetzlich festgelegten Vorgehensweise beseitigt.

 

Agieren, nicht reagieren, das ist der Sinn einer konkreten Gefährdungsbeurteilung.

 

Die Beurteilung und Dokumentation einer Gefährdung sind die Grundlagen wirksamen Arbeitsschutzes.

 

Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!


4. Lärm

Lärm ist überall, wir sind ständig von Lärm umgeben, im Alltag und in der Freizeit, freiwillig oder unfreiwillig.

 

Zusätzlich sind viele Menschen durch Lärm am Arbeitsplatz belastet.

 

Lärm ist Stress, nicht nur für die Ohren sondern für den gesamten Körper. Der Blutdruck steigt, der Körper schüttet vermehrt Adrenalin aus, die Muskeln spannen sich.

 

Das geschieht bereits bei Geräuschen von 65 bis 75 db(A).

 

Die Folgen: Lärm kann zu Magen- Darm Störungen, Kopfschmerzen und Schlafstörungen führen. Lärm beeinträchtigt die Konzentrationsfähigkeit und kann zu schweren Fehlern bei der Arbeit führen, dies wiederum lässt die Unfallgefahr ansteigen.

 

Ständige Lärmbelastung bei hoher Lautstärke führt unweigerlich zur dauerhaften Schädigung unseres Gehörs. Ein Schaden mit schwerwiegenden Folgen denn:

Gehörschäden sind irreparabel!! Die Auswirkungen lassen sich nur durch technische Hilfsmittel (Hörgeräte) lindern. Hierunter leidet leider in den meisten Fällen die Psyche. Wer will schon in jungen Jahren mit einem Hörgerät belastet sein?

 

Kein Arbeitgeber sollte es dazu kommen lassen! Der Gesetzgeber hat auf die zunehmende Anzahl von Erkrankungen des Gehörs reagiert.

 

Im März 2007 wurde daher die Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung in Kraft gesetzt, die alle Arbeitgeber umzusetzen haben. In dieser Verordnung wurden auch die Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz um 5 dB (A) herabgesetzt!

 

Wenn Sie hierzu Fragen haben, wir beraten Sie gerne, nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

 

Sie benötigen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen?

Kontaktieren Sie uns unter +49 175 2056546 oder fordern Sie direkt online ein Angebot an.

 

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